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Kaufratgeber

Gemeinsame Immobilie verkaufen, wenn sich die Eigentümer nicht einig sind

Eine Immobilie, mehrere Namen auf der Eigentumsurkunde, keine Einigkeit über den Verkauf. Drei Gespräche in der richtigen Reihenfolge lösen die meisten Streitfälle, lange bevor ein Gericht ins Spiel kommt.

Marlene Richter Head of Research

6 Min. Lesezeit

Gemeinsame Immobilie verkaufen, wenn sich die Eigentümer nicht einig sind

Eine Immobilie, mehrere Namen, keine Einigung

Ein Bruder in Hamburg will die Ferienwohnung bei Kyrenia verkaufen. Seine Schwester will sie behalten, wegen der Sommer, die schon die Eltern dort geliebt haben. Oder zwei frühere Partner haben vor Jahren gemeinsam vom Plan gekauft, und nur einer von beiden fliegt noch hin. Wenn uns Menschen wegen gemeinsam gehaltener Immobilien in Nordzypern schreiben, klingt die Nachricht selten nach einer Rechtsfrage. Sie klingt nach Familie, und sie endet fast immer mit demselben Satz: Wir werden uns nicht einig, was jetzt?

Die stille Wahrheit hinter diesen Situationen ist einfach. Sie werden durch drei Gespräche gelöst, in einer bestimmten Reihenfolge. Das erste führen die Eigentümer untereinander. Das zweite führt man mit einem Gutachter oder Makler. Das dritte mit einem Anwalt. Der teure Fehler ist, direkt zum dritten zu springen, denn ein Anwalt kann keine Fragen beantworten, die eigentlich in den ersten beiden Gesprächen geklärt gehören.

Gespräch eins: die Eigentümer, ehrlich

Das erste Gespräch kostet nichts und ist das schwerste. Seine einzige Aufgabe ist herauszufinden, worüber eigentlich gestritten wird, denn fast immer ist es eines von drei Dingen. Der Preis: Beide würden verkaufen, aber zu unterschiedlichen Zahlen. Der Zeitpunkt: Beide würden verkaufen, aber noch nicht, nicht dieses Jahr. Oder Geld, das längst ungleich verteilt ist: Einer hat die Anzahlung geleistet, der andere zehn Jahre lang Instandhaltung, Reparaturen und Flüge getragen, und die glatte Hälfte fühlt sich für keinen mehr gerecht an.

Ein paar Fragen trennen zuverlässig Gefühle von Zahlen. Würdest du zu irgendeinem Preis verkaufen, und wenn ja, zu welchem? Wenn wir fünf Jahre nichts tun, wer zahlt und wer profitiert? Geht es um die Wohnung, oder um etwas, das älter ist als die Wohnung? Die letzte Frage muss niemand laut beantworten. Sie sich selbst zu stellen verändert oft schon den eigenen Ton.

Manche Formulierungen lohnt es sich zu leihen, weil sie die Temperatur senken, ohne etwas preiszugeben:

  • „Ich bin nicht gegen den Verkauf. Ich bin dagegen, den Preis zu raten.“
  • „Lass uns erst herausfinden, was sie wert ist, bevor wir darüber streiten, was sie wert ist.“
  • „Was immer wir entscheiden, wir halten es schriftlich fest, auch in der Familie.“

Was dieses Gespräch klären kann: den wahren Streitpunkt, die Verkaufsabsicht und eine schriftliche Notiz zur Aufteilung des Erlöses. Was es nicht klären kann: den Marktpreis. Der gehört ins zweite Gespräch.

Die meisten Streitigkeiten zwischen Miteigentümern werden nicht vor Gericht gewonnen, sondern in drei Gesprächen gelöst, und die Reihenfolge zählt mehr als die Argumente.

Gespräch zwei: eine neutrale Zahl

Ein erstaunlich großer Teil dessen, was wie Familienkonflikt aussieht, sind schlicht zwei Menschen mit zwei verschiedenen Preisen im Kopf, jeder von einem anderen Nachbarn aufgeschnappt. Eine neutrale Zahl entschärft diesen Streit schneller als jede Rede. Der saubere Weg dorthin ist ein gemeinsamer Auftrag: beide Eigentümer stehen auf der Bewertungsanfrage, die Kosten werden vor dem Termin aufgeteilt, und der Bericht geht an beide im selben Moment. Die Zahl gehört niemandem, also kann sie auch niemand als die Zahl der Gegenseite abtun.

Die Wirkung ist fast mechanisch. Aus „du redest Vaters Wohnung klein“ wird „diese zwei Gutachten liegen acht Prozent auseinander“, und über einen Prozentsatz können Erwachsene beim Kaffee reden. Dieselbe Logik gilt beim Verkauf über einen Makler: ein gemeinsames Mandat mit allen Unterschriften, eine Kontaktperson pro Seite, und jedes Angebot geht am selben Tag schriftlich an alle.

Die Grenze dieses Gesprächs muss klar sein. Hält ein Eigentümer die Schlüssel fest und blockiert Besichtigungen, kann das kein Gutachter und kein Makler lösen. Notieren Sie es ruhig, halten Sie den Prozess notfalls mit einem Video-Rundgang am Laufen, und nehmen Sie die Zugangsfrage mit ins dritte Gespräch, statt an der Haustür darüber zu streiten.

Gespräch drei: der Anwalt und die Urkunde

Erst jetzt verdient der Anwalt sein Honorar, denn erst jetzt bekommt er einen definierten Streit statt einer Familiengeschichte. Als Erstes wird ein guter Anwalt den Koçan lesen, die Eigentumsurkunde, denn die im Grundbuchamt eingetragenen Anteile sind nicht immer die Anteile, die die Beteiligten zu halten glauben. Was sich zwanzig Jahre lang wie die halbe Wohnung angefühlt hat, kann anders eingetragen sein, und alles Weitere baut auf diesem Dokument auf.

Von dort aus geht ein Anwalt die Optionen üblicherweise in aufsteigender Kostenreihenfolge durch. Ein Eigentümer kauft den anderen zur neutralen Zahl aus Gespräch zwei heraus. Die Eigentümer schließen eine vermittelte Vereinbarung über Verkauf und Aufteilung. Der Verkauf läuft mit schriftlich fixierter Teilung, bevor irgendetwas inseriert wird. Und ganz am Ende steht das Gericht. Welche dieser Wege in Ihrem Fall offenstehen, hängt davon ab, wie Ihr Eigentum eingetragen ist. Behandeln Sie deshalb jede Option als Frage an Ihren Anwalt zu Ihrer konkreten Urkunde, nicht als Recht, das Sie bereits sicher besitzen.

Zum Gericht selbst sagen wir nur, was jeder ehrliche Berater sagt. Niemand kann Ihnen ein Ergebnis versprechen, Verfahren ziehen sich, Kosten wachsen, und eine Immobilie verkauft sich selten gut, solange ein Prozess läuft. Der Gerichtssaal ist der teure letzte Ausweg. Er gehört in Ihren Plan wie der Feuerlöscher in die Küche: vorhanden, und unbenutzt.

Was welches Gespräch klären kann

Auf eine Seite gebracht sieht die Arbeitsteilung so aus:

GesprächKann klärenKann nicht klären
Die EigentümerDen wahren Streitpunkt, die Verkaufsabsicht, die Aufteilung schriftlichDen Marktpreis
Gutachter oder MaklerEine neutrale Zahl, ein gemeinsames Mandat, Angebote schriftlichDen Zugang zur Immobilie, eine Weigerung aus Prinzip
Der AnwaltWas Ihre Urkunde erlaubt, Auszahlungskonditionen, eine bindende VereinbarungAlte Gefühle, garantierte Ergebnisse

Wenn ein Gespräch immer wieder scheitert, prüfen Sie, ob Sie ihm etwas aus der falschen Spalte aufgetragen haben. Die meisten festgefahrenen Verkäufe sind keine festgefahrenen Menschen. Es ist die richtige Frage im falschen Raum.

Bevor das Schild aufgestellt wird

Eine praktische Gewohnheit verhindert mehr Zusammenbrüche in letzter Minute als jede Klausel, die wir kennen, und kaum ein Ratgeber erwähnt sie: Halten Sie schriftlich fest, wie der Erlös aufgeteilt wird, bevor die Immobilie inseriert wird, nicht nachdem das erste Angebot eingegangen ist. Ein Angebot verwandelt einen abstrakten Streit in eine exakte Summe, und exakte Summen reißen alles wieder auf.

Und nach den Unterschriften passiert oft etwas Sanfteres. Miteigentümer, die die gemeinsame Immobilie endlich geregelt haben, kaufen häufig jeder etwas Kleineres auf den eigenen Namen, einer bei Kyrenia, eine in Iskele, jeweils mit einem einzigen Namen auf dem Koçan und ohne Komitee. Wenn das Ihr nächstes Kapitel sein könnte, sehen Sie sich unten die aktuellen Angebote an und prüfen Sie, was aus Ihrem Anteil werden könnte. Oder schildern Sie unserem Team Ihre Lage in zwei, drei Sätzen und stellen Sie eine konkrete Frage: In welchem Gespräch stecken wir eigentlich? Wir arbeiten von Deutschland aus mit erfahrenen Experten auf Zypern, und diese Frage lässt sich meist mit einer einzigen Antwort klären.

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Geschrieben von Marlene Richter

Head of Research · Ordently

Marlene kennt Nordzypern seit Jahren, Straße für Straße, und entdeckt trotzdem jede Woche etwas Neues. Sie liebt eine gute Frage, einen starken Kaffee und den Moment, in dem ein Käufer aufhört sich zu sorgen und anfängt anzukommen. Sie schreibt, wie sie spricht, klar und herzlich, denn ein solcher Schritt ist persönlich, lange bevor er praktisch wird.

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